Fuhrparksicherheit ist mehr als Reifendruck und Ölstand. Es geht um Betreiberpflichten, Halterhaftung und die zentrale Frage: Lässt sich im Ernstfall beweisen, dass der Fuhrpark ordnungsgemäß betrieben wurde? Die Verantwortung liegt beim Halter (§7 StVG) – und damit bei der Geschäftsführung oder dem beauftragten Fuhrparkleiter. Fuhrparksicherheit ist Chefsache.
Stand: März 2026. Rechtsgrundlagen: §7 StVG, §21 StVG, §23 StVO, §31 StVZO, §3/§12 ArbSchG, §36/§57 DGUV V70, §130 OWiG. Berücksichtigt: Neue E-Fahrzeug-Anforderungen (DGUV Information 209-093), 4. EU-Führerscheinrichtlinie (25.11.2025).
Tägliche Abfahrtskontrolle (§36 DGUV V70): Jeder Fahrer prüft vor Fahrtantritt die Betriebssicherheit. Jährliche UVV-Prüfung (§57 DGUV V70): Sachkundigenprüfung des betriebssicheren Zustands – umfassender als HU. HU/AU (§29 StVZO): Gesetzliche Hauptuntersuchung alle 24 Monate. Service-Intervalle: Herstellervorgaben einhalten, dokumentieren. E-Fahrzeuge: Zusätzliche Prüfpunkte für Hochvoltkomponenten und Ladekabel. NachweisWerk trackt alle Fristen: UVV, HU/AU, Service – automatische Warnung bei Fälligkeit. → Digitale Abfahrtskontrolle
Führerscheinkontrolle (§21 StVG): Regelmäßige Prüfung der Fahrerlaubnis – quartalsweise empfohlen. Fahrerunterweisung (§12 ArbSchG, §4 DGUV V1): Jährliche Unterweisung zu Gefahren, Verhalten bei Unfällen, Ladungssicherung. Eignungsprüfung: Bei konkretem Anlass (Alkohol, Medikamente, Sehvermögen). Poolfahrzeuge: Führerscheinkontrolle bei jeder Übergabe. NachweisWerk automatisiert Führerscheinkontrolle per NFC und dokumentiert jede Unterweisung. → Führerscheinkontrolle im Fuhrpark
Pflichtendelegation: Schriftliche Beauftragung eines sachkundigen Fuhrparkverantwortlichen (BayObLG 2022). Dokumentation: Lückenloser Audit-Trail aller Kontrollen, Unterweisungen und Prüfungen. Überwachung: Stichprobenartige Kontrolle durch Geschäftsführung (§130 OWiG). Mängelmanagement: Strukturierter Prozess: Meldung → Bewertung → Maßnahme → Dokumentation. NachweisWerk bietet rollenbasiertes Dashboard mit Compliance-Übersicht – Geschäftsführung sieht auf einen Blick den Status aller Halterpflichten. → Halterhaftung im Fuhrpark
| Verstoß | Rechtsgrundlage | Konsequenz |
|---|---|---|
| Fahrer ohne Fahrerlaubnis | §21 StVG | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Versicherungsregress |
| Fehlende UVV-Prüfung | §58 DGUV V70 | Bußgeld 2.500–10.000€, BG-Regressanspruch |
| Mangelhafter Fahrzeugzustand | §31 StVZO | Bußgeld, Betriebsuntersagung, Halterhaftung |
| Fehlende Unterweisung | §12 ArbSchG | Bußgeld bis 25.000€ |
| Verletzung Aufsichtspflicht | §130 OWiG | Bußgeld bis 1.000.000€ |
| Unfall durch Organisationsmangel | §823 BGB | Persönliche Schadensersatzhaftung |
NachweisWerk ist die einzige Plattform, die alle drei Säulen der Fuhrparksicherheit in einem System vereint: Fahrzeugkontrolle (Abfahrtskontrolle, UVV-Tracking, Mängelmanagement), Fahrerkontrolle (Führerscheinkontrolle NFC, Unterweisung), Organisationskontrolle (Audit-Trail, Compliance-Dashboard, Rollen und Rechte). Ein Login, ein Audit-Trail, eine Rollenlogik. Kein Inselsystem, keine Excel-Listen, kein Papier.
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