Die Abfahrtskontrolle vor Fahrtantritt ist gesetzlich vorgeschrieben – für jeden Fahrer, bei jeder Arbeitsschicht. §36 DGUV Vorschrift 70 verpflichtet den Fahrzeugführer, die Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen vor Beginn jeder Arbeitsschicht zu prüfen. §23 StVO verpflichtet zur Prüfung der Verkehrssicherheit. Bei Polizeikontrolle oder Unfall zählt nur eines: Lässt sich nachweisen, dass die Abfahrtskontrolle korrekt durchgeführt wurde?
Stand: März 2026. Rechtsgrundlagen: §36 DGUV Vorschrift 70, §23 Abs.1 StVO, §31 Abs.2 StVZO, §57 DGUV V70 (jährliche Sachkundigenprüfung). Berücksichtigt: Neue Anforderungen für E-Fahrzeuge (Hochvolt-Prüfung nach DGUV Information 209-093).
„Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten." Festgestellte Mängel sind dem Aufsichtführenden mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, ist der Betrieb sofort einzustellen. Die Pflicht trifft jeden Fahrer persönlich – nicht nur den Fuhrparkleiter.
§23 StVO verpflichtet den Fahrzeugführer, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Bei Verstoß: Bußgeld nach BKat Nr. 213 (25€ Regelsatz), bei Unfallverursachung deutlich höher. Im Schadensfall kann die fehlende Abfahrtskontrolle als Mitverschulden gewertet werden.
Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspricht. Die Abfahrtskontrolle ist die operative Umsetzung dieser Halterpflicht: Der Fahrer prüft, der Halter stellt das System zur Verfügung.
Beleuchtungsanlage: Abblend-, Fern-, Bremslicht, Blinker, Warnblinker. Bereifung: Profiltiefe (min. 1,6mm, empfohlen 3mm), Reifendruck, sichtbare Beschädigungen, Sitz der Radmuttern. Bremsanlage: Pedalgefühl, Feststellbremse, Bremsflüssigkeitsstand. Lenkung: Lenkungsspiel, Servolenkung. Spiegel und Sicht: Innen-/Außenspiegel, Rückfahrkamera, Scheibenzustand. Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage. Signaleinrichtungen: Hupe, Rückfahrwarner. Flüssigkeitsstände: Motor-, Kühl-, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschwasser. Sicherheitsausstattung: Gurte, Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten (Ablaufdatum). Ladungssicherung: Zurrgurte, Antirutschmatten, Netze.
Die DGUV Vorschrift 70 gilt uneingeschränkt auch für Elektrofahrzeuge. Zusätzliche Prüfpunkte: Ladekabel und Stecker auf Beschädigungen prüfen (bewegliches Arbeitsmittel, prüfpflichtig). Hochvoltwarnschilder vorhanden und lesbar. Keine sichtbaren Beschädigungen am Unterboden (Batteriegehäuse). Ladezustand für geplante Strecke ausreichend. Die Prüfung von Hochvoltkomponenten darf nur durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen (mindestens Stufe 2S nach DGUV Information 209-093).
Ein Abfahrtskontrolle-Nachweis muss drei Kriterien erfüllen:
1. Zeitstempel: Wann wurde die Kontrolle durchgeführt? Vor Fahrtantritt, nicht nachträglich. 2. Fahrer-Zuordnung: Wer hat kontrolliert? Eindeutige Identifikation des Prüfers. 3. Unveränderlichkeit: Kann der Nachweis nachträglich manipuliert werden? Papierchecklisten scheitern regelmäßig an Punkt 3 – nachträgliches Ausfüllen ist nicht erkennbar. NachweisWerk erzeugt jeden Nachweis mit automatischem Zeitstempel, Geräte-Binding und unveränderlichem Audit-Trail.
Manuelles Nachtragen einer Abfahrtskontrolle ist problematisch. Nachträglich ausgefüllte Papierchecklisten haben vor Gericht wenig Beweiskraft – der Zeitpunkt der Erstellung ist nicht verifizierbar. Im Schadensfall kann eine nachgetragene Kontrolle als nicht durchgeführt gewertet werden. NachweisWerk setzt den Zeitstempel automatisch zum Zeitpunkt der Kontrolle – der Nachweis ist fälschungssicher.
| Kriterium | Papier-Checkliste | NachweisWerk App |
|---|---|---|
| Zeitstempel | Handschriftlich (fälschbar) | Automatisch (Gerätezeit + Server) |
| Fahrer-Zuordnung | Unterschrift (fälschbar) | Geräte-Binding + NFC |
| Manipulationsschutz | Keiner | Kryptographischer Hash |
| Archivierung | Papierordner (Verlustrisiko) | Datenbank mit Audit-Trail |
| Auswertung | Manuell | Dashboard mit Kontrollquote |
| Mängelweiterleitung | Zettel/Telefon | Automatische Eskalation |
| Foto-Dokumentation | Nein | Ja (Mängel mit Foto) |
| Kosten | Formulare + Personalzeit | Ab 0€ (Free) / 3€ (Pro mit App) |
Neben der täglichen Abfahrtskontrolle durch den Fahrer (§36) schreibt §57 DGUV V70 eine mindestens jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen vor. Diese Prüfung umfasst den betriebssicheren Zustand – Verkehrssicherheit UND Arbeitssicherheit. Die UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU (§29 StVZO) und umgekehrt. NachweisWerk trackt die Fälligkeitsdaten für UVV, HU/AU und Service-Intervalle im Fristen-Dashboard – automatische Warnung bei Ablauf.
Bei einer Kontrolle durch Polizei, Berufsgenossenschaft oder nach einem Unfall ist die Beweislast beim Halter: Wurde die Abfahrtskontrolle durchgeführt? Mit NachweisWerk ist jede Kontrolle in unter 60 Sekunden abrufbar – als PDF mit Zeitstempel, Prüfpunkten und Fahrer-Zuordnung. Kein Suchen in Papierordnern, kein Interpretationsspielraum.
NachweisWerk ersetzt die Papier-Checkliste durch eine 10-Punkte-Prüfung per Smartphone-App. Nachvollziehbarer Nachweis in unter 60 Sekunden.
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