Stand: 2026-01-02 · für die Nutzung von NachweisWerk™
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-Plattform NachweisWerk™ zwischen Sven Kleinert, Roitzscher Straße 15, 06796 Brehna – nachfolgend „Anbieter" – und dem jeweiligen Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software NachweisWerk™ als modulare Plattform zur operativen Dokumentation, Nachweisführung, Compliance-Unterstützung und Fuhrparkverwaltung.
(2) NachweisWerk™ ist kein Überwachungs- oder Telematiksystem, sondern ein Werkzeug zur strukturierten Erfassung und Dokumentation von Pflichtprozessen.
(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website sowie den gebuchten Modulen.
(4) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die vertragsgemäße Bereitstellung der Software.
(1) Der Vertrag kommt zustande durch:
(2) Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.
(2) Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern beschränkt.
(3) Weitergabe, Vervielfältigung, Dekompilierung oder sonstige missbräuchliche Nutzung ist unzulässig.
(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise (Brutto).
(2) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
(3) Abrechnung erfolgt nutzerbasiert: monatlich kündbar, Jahresvertrag oder Zweijahresvertrag.
(4) Die Zahlung ist im Voraus fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach angemessener Fristsetzung zu sperren.
(1) Monatliche Abonnements sind jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar.
(2) Jahres- und Zweijahresverträge laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich nicht automatisch, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der eingegebenen Daten, die ordnungsgemäße Nutzung und die interne Durchsetzung von Prozessen.
(2) NachweisWerk™ ersetzt keine gesetzliche Verantwortung, sondern unterstützt deren Dokumentation.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Arbeitsschutz, Fuhrparkrecht, Datenschutz).
(1) Der Anbieter bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung.
(2) Wartungsarbeiten, Updates oder sicherheitsrelevante Maßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(3) Offline-Funktionen stehen im Rahmen der technischen Möglichkeiten der Endgeräte zur Verfügung.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Keine Haftung für unterlassene, fehlerhafte oder verspätete Eingaben durch Nutzer.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
(2) NachweisWerk™ ist datensparsam konzipiert und verzichtet auf permanente Bewegungsprofile oder Dauer-Tracking.
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen anzupassen.
(2) Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.